Erfahren Sie, wie Sie Ihr Sonderkündigungsrecht geschickt nutzen und auch nach dem 30. November zu einem neuen Kfz-Versicherer wechseln können.
Nicht aus Versehen auf Sonderkündigungsrecht verzichten
Wie funktioniert Wechsel nach dem 30. November?
Mit Telematik zusätzlich sparen
Seit zwei Jahren gehört Inflation wieder zum Alltag. Sparen rückt immer stärker in den Fokus. Genau der richtige Moment, um seine Kfz-Versicherung auf den Prüfstand zu stellen. Oft laufen die Verträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Wer kündigen will, muss also dafür sorgen, dass die Kündigung bis spätestens 30. November beim Versicherer eingeht. Erhöht der Versicherer den Beitrag, obwohl sich am...