Selbstbeteiligung

Unfall mit geliehenem Auto – wer haftet? – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Versicherung

Experten der ERGO Group informieren Stefan B. aus Freising: Mein Nachbar hat sich für einen Umzug mein Auto ausgeliehen und damit ein anderes Fahrzeug angefahren. Muss ich für den Schaden haften? Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO: Wer sein Fahrzeug für einen Kurztrip übers Wochenende, einen Umzug oder den Einkauf sperriger Möbel an einen Verwandten, Bekannten oder Nachbarn ausleiht, sollte vorher seinen Versicherungsschutz checken. Autobesitzer, die bei der Versicherung einen festgelegten Fahrerkreis angegeben haben, müssen ihrem Versicherer den zusätzlichen Fahrer vor dem Ausleihen melden. Denn sitzt ein nicht gemeldeter Fahrer am Steuer, droht Besitzern im Fall eines Unfalls eine Strafe. Für Schäden des Unfallgegners...

Mietfahrzeugversicherung.com: Neue Selbstbeteiligungsversicherung für Mietwagen in Deutschland und Österreich

Neuer Direktversicherer für Mietwagen und Carsharing zur Absicherung von Selbstbeteiligung und Übernahme weiterer Kosten mit Jahresdeckung Madrid, 23. März 2022 - Wer ein Auto mietet, muss in der Regel neben einer Haftpflichtversicherung auch eine Vollkaskoversicherung, die selbstverursachte Schäden am Fahrzeug abdeckt, abschließen. Meist lassen die Autovermieter dem Kunden dabei die Wahl, ob der Vollkaskoschutz mit oder ohne Selbstbeteiligung realisiert werden soll. "Aber genau die Reduzierung der Selbstbeteiligung ist mit hohen Kosten verbunden. Denn um eine Selbstbeteiligung im Schadensfall auszuschließen, bieten viele Autovermieter ihren Kunden teure Versicherungserweiterungen an. Solche Versicherungspakete zur Reduzierung der Selbstbeteiligung können teurer sein, als die Autovermietung selbst - und das bei sehr begrenztem Versicherungsschutz", kritisiert Pedro Gomez, CEO der U Insurances SL.

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